
Bestellerprinzip Vermietung – für Vermieter und Mieter
In diesem Blogbeitrag lernen Sie was das Bestellerprinzip bei der Vermietung ist und wie es sich für Vermieter und Mieter in der Praxis auswirkt.
Herzlich willkommen auf meiner Blogseite von Der ImmoCoach!
Wenn Sie gerade auf der Mietsuche sind, oder Ihre Immobilie vermieten möchten, dann sind Sie hier genau richtig.
Ich betreibe mit dieser Seite Aufklärungsarbeit, so dass Vermieter die eigene Immobilie sicherer vermieten können und Mieter schneller zu Ihrer Wohnung kommen.
Wenn Sie also Ihr eigener Immobilienexperte werden möchten, dann folgen Sie mir hier auf diesem Blog und abonnieren jetzt kostenlos meinen Kanal „Der ImmoCoach“, vergessen Sie dabei nicht die Glocke zu aktivieren um „up to date“ zu bleiben wenn es neue Videos gibt gibt.
Bestellerprinzip für Vermieter und Mieter bei der Vermietung
Da ich selbst Immobilienmakler in Köln bin und tagtäglich mit Immobilien zu tun habe, bin ich oft darüber verwundert, dass das Bestellerprinzip weder von Mietinteressenten noch von Vermietern so richtig verstanden worden ist bzw. teilweise sehr viele das Bestellerprinzip nicht kennen. Genau deswegen möchte ich hier ein wenig Licht ins Dunkle bringen.
Damit es einfacher und übersichtlicher wird gliedere ich diesen Beitrag in 3 Abschnitte:
Im 1. Teil erläutere ich Grundlegendes zum Bestellerprinzip bei Mietimmobilien.
Im 2. Teil erläutere ich die Auswirkungen des Bestellerprinzips für Vermieter.
Im 3. Teil erläutere ich die Auswirkungen des Bestellerprinzips für Mietinteressenten.
Bestellerprinzip Vermietung Teil 1: Grundlegendes zum Bestellerprinzip bei Mietimmobilien
Vor dem Jahr 2015 sah es in der Praxis so aus, dass Vermieter zwar einem Makler mit der Suche nach einem geeigneten Mieter beauftragen konnten, aber in sehr vielen Fällen kein Honorar für die Dienstleistung des Maklers bezahlen wollten. Schliesslich waren ja die Mieter zähneknirschend dazu bereit die Courtage zu tragen um die Wohnung zu bekommen, zumindest in den Ballungszentren war dies sehr häufig der Fall.
Im Juni 2015 trat dann die Novellierung des Mietrechtsgesetzes innerhalb des von der Regierung beschlossenen Pakets für bezahlbares Wohnen und Bauen in Kraft und besagt nach dem marktwirtschaftlichem Prinzip:
Wer einen Makler engagiert, ihn also „bestellt“, hat auch dessen Provision zu zahlen.
Dieses Gesetz auf dem Mietwohnungsmarkt schreibt also vor: „Der Vermieter hat die Maklerprovision nun selbst aus der eigenen Tasche zu zahlen“. Damit sollte verhindert werden, dass – wie vor der Neuregelung üblich – ein Vermieter zwar seine Wohnung über einen Makler vermieten lässt, sich allerdings dessen Honorar einspart in dem er den Mieter die Provision bezahlen lässt.
Hintergrund des Bestellerprinzip Vermietung war also die vermeintliche Entlastung von Mietern, vor allem in Ballungsräumen und so mancher Universitätsstadt. Denn die dortige Struktur sorgte dafür, dass sich auch für Schrottwohnungen zahlreiche Interessenten fanden und aus Sicht der Regierung es in keinem Verhältnis stand den Mieter die Provision zahlen zu lassen. Demnach ist die Weitergabe oder Umlegung der Provision an den Mieter deswegen mittlerweile ausgeschlossen. Allerdings wird eine Ausnahme gemacht: „Wenn der Makler ausdrücklich im schriftlich bestätigten Auftrag des Mieters handelt“. Dazu später mehr im 3. Abschnitt dieses Beitrags.
Lassen Sie uns mal eine Bestandsanalyse machen bzw. eine Bilanz ziehen. Hat das Bestellerprinzip überhaupt für eine Entlastung auf dem Mietimmobilienmarkt gesorgt bzw. den Mietern geholfen?
Und hier muss ich klar und deutlich sagen NEIN!
Es hat die Situation sogar noch weiter verschärft und vor allem für die Mieter alles weiter verschlimmert.
Nach dem Motto: „Denn Sie wissen nicht, was Sie tun“!
Das einzige was die Politik also bisher geleistet hat ist reine Augenwischerei, Propaganda um Wählerstimmen für sich zu gewinnen. Bestellerprinzip Vermietung, Mietpreisbremse und jetzt der Mietpreisdeckel nur um einige Beispiele zu nennen, die völlig nach hinten losgegangen sind und in einer freien Marktwirtschaft wie der Immobilienwirtschaft nicht funktionieren können. Denn es war noch nie gut wenn sich die Politik in eine freie Marktwirtschaft eingemischt hat, die Rechnung liebe Mieter die tragen Sie bereits heute, auch wenn Ihnen dies nicht so ganz bewusst sein sollte. Und die Rechnung für den neuen Mietpreisdeckel tragen Sie liebe Vermieter. Ehrlich gesagt, ich kann da nur noch mit dem Kopf schütteln bei solchen sinnlosen Maßnahmen, die die Situation für Vermieter und Mieter weiter verschärfen und die Wohnungswirtschaft vor noch größere Problemen stellen.
Zum Thema Mietpreisbremse und Mietpreisdeckel habe ich einen weiteren Beitrag auf dieser Seite, schauen Sie ihn sich in Ruhe an um besser informiert zu sein, denn hier werden Sie verstehen was gerade falsch läuft.
Teil 2: Das Bestellerprinzip für Vermieter
Vor 2015 konnten Sie also einen Makler beauftragen, aber sein Honorar vom Mieter zahlen lassen.
Was für eine Paradies-Situation, nicht wahr? ☺
Vielleicht haben Sie sich vor dem Jahr 2015 den Makler auch nicht genau angeschaut, bzw. seine Dienstleistungsqualität nicht überprüft, weil Sie ja dafür nichts zahlen mussten. Hauptsache Sie hatten einen Mieter der seine Miete pünktlich zahlt? Wer weiß?
Wenn Sie nun die Vermietung nicht selbst durchführen möchten, bleibt Ihnen nur noch der Gang zum Makler. Für Vermieter kann es sehr viele Gründe geben, doch einen Immobilienmakler zu beauftragen, als sich selbst um die Vermietung zu kümmern. Allein schon der enorme zeitliche Aufwand, der eine Neuvermietung mit sich bringt ist für die meisten Berufstätigen kaum zu bewältigen. Vor allem dann, wenn man selbst nicht vor Ort wohnt. Zudem sind Profimakler geschult darin wenn es darum geht den Marketingturbo für die Vermarktung einzuschalten und bei der Mieterauswahl die Spreu vom Weizen zu trennen. Hier werden Sie mir sicherlich als Vermieter zustimmen, da ich davon ausgehe, dass Sie einen seriösen Mieter haben möchten. In der Praxis ist es so, dass Privatvermieter leider oft nicht erfahren genug sind um etwaige Mietnomaden ausfindig zu machen bzw. zu identifizieren. Ein Makler hingegen ist durch seine Routine in dieser Angelegenheit viel versierter.
Nun liebe Vermieter, Sie haben hier die Qual der Wahl. Ohne Makler oder doch lieber mit Makler?
Sofern Sie bei Ihrer Vermietung einen Makler engagieren, bedeutet das Bestellerprinzip für Sie ohne Wenn und Aber, dass Sie auch für sein Honorar aufkommen müssen. Wenn Sie einen Makler engagieren, müssen Sie bei dem Profimakler auch in Erfahrung bringen, wie hoch sein Honorar ist und welche Dienstleistung Sie im Gegenzug von Ihm verlangen können. Was macht er also um Ihnen bei der Vermietung zu helfen und wieviel nimmt er?
Seine Provision ist nicht immer 2,38 Kaltmieten! So viel schon mal dazu!
Das Wohnungsvermittlungsgesetz gab bisher als Obergrenze für die zu zahlende Provision zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer vor, also insgesamt 2,38 Kaltmonatsmieten, allerdings nur für die Mieter. Demnach gilt diese Begrenzung der Provisionshöhe für Vermieter nicht, denn dieser kann zwischen Vermieter und Makler frei verhandelt bzw. vereinbart werden. In der Praxis hat sich zwar die Vereinbarung auf 2,38 Kaltmonatsmieten eingependelt. Aber je nach Immobilienart, Lage und Mietpreis können es auch mal bis zu 5 Kaltmieten zzgl. MwSt. sein.
Hierzu habe ich einen anderen Beitrag, „Wie viel PROVISION bekommt ein IMMOBILIEN-Makler bei der Vermietung“ auf dieser Seite, schauen Sie es sich bitte mal an.
Wenn Sie einen Immobilienmakler beauftragen, profitieren Sie von dem Service Ihres Maklers, sofern er auch ein richtiger Profi ist.
Er leistet Qualitätsarbeit bezüglich der Mieterauswahl, erspart Ihnen die zahlreichen Anrufe der Interessenten und auch die Samstagsbesichtigungen etc. Das bedeutet für Sie die Befreiung von Stress und zusätzlichem Freizeitgewinn. Unterm Strich bedeutet dies für Sie Entlastung.
Ihnen liebe Vermieter wünsche ich viel Erfolg bei Ihrer Vermietung und Auswahl des richtigen Maklers, falls Sie in Betracht ziehen einen Makler engagieren zu wollen. Wie Sie den richtigen Vermietungsmakler für sich auswählen können, erfahren Sie hier.
Wenn Sie die Vermietung doch lieber selbst in die Hand nehmen möchten, dann sollten Sie allerdings auch nicht unbedingt blauäugig dran gehen. Dabei kann ich Ihnen mit meinem kostenlosen Buch zur Seite stehen.
Klicken Sie am besten jetzt auf das Buchcover und Sie gelangen zu meinem Buch wo ich Ihnen genau das Know-how biete, das Sie für Ihre erfolgreiche Immobilienvermietung ohne Makler benötigen. Sie bekommen von mir meinen funktionierenden Fahrplan aus der Praxis um an Ihren Traummieter zu vermieten. Es wird sich für Sie lohnen, versprochen.
Bestellerprinzip Vermietung Teil 3: Das Bestellerprinzip für Mieter
Im 1. Teil dieses Beitrags habe ich ja etwas Grundlegendes zum Bestellerprinzip erläutert und grob die Problematiken angerissen. Glauben Sie mir es wird nicht besser auf dem Mietwohnungsmarkt werden, nein eher sogar schlimmer und der Mieterwettbewerb um ein vielfaches härter. Das Hurra, „ab jetzt zahlt der Eigentümer“ wegen dem Bestellerprinzip, das 2015 eingeführt wurde ist verhallt. Das ist eine reine Wählerstimmen Propaganda Maschinerie die an dem Markt vorbei geplant worden ist, ohne die Konsequenzen für diejenigen zu überdenken die eigentlich geschützt werden sollten, nämlich Sie liebe Mieter.
Ja, es hört sich erst mal gut an, keine Provision an den schmierigen und gierigen Makler zahlen zu müssen. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich war schon immer ein Verfechter des Prinzips: „Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen“. Also, meistens der Immobilieneigentümer der den Makler beauftragt, der muss Ihn auch bezahlen. Fair nicht wahr?
Aber die meisten Eigentümer wollten nach wie vor das Honorar des Maklers nicht übernehmen, oder zumindest nicht die volle Summe. Dazu muss ich allerdings sagen, dass alles unter 2 Kaltmieten nicht kostendeckend und somit unrentabel für Makler ist. Dies hat zwangsläufig dazu geführt, dass die Immobilieninserate innerhalb kürzester Zeit zurückgegangen sind.
Sehr viele Makler, nahezu 80 % haben sich gar komplett aus dem Vermietungsgeschäft herausgezogen, teilweise sogar müssen. Hier muss ich erwähnen, dass Immobilieneigentümer Immobilien nicht so oft in den Medien inserieren wie es Makler tun. Dies hat zwangsläufig dazu geführt, dass die Immobilienangebote in den gängigen Immobilienportalen nochmal um ca. 40% gesunken sind.
Zum besseren Verständnis muss ich noch folgendes ergänzen: Sofern mich ein Immobilieneigentümer mit der Vermietung seiner Immobilie beauftragt, bin ich diesem gegenüber auch verpflichtet den besten Mieter den er bekommen kann zu liefern, dafür bezahlt er mich ja schließlich. Allein dafür hat er mich, wie der Name schon sagt, bestellt.
Sie als Mietinteressent werden es sicher nachvollziehen können, dass ich mir den Ast auf dem ich sitze nicht absägen werde, sonst könnte ich meine Mitarbeiter direkt entlassen und mein Maklerunternehmen schließen. Von Hartz IV möchten meine Mitarbeiter und ich ehrlich gesagt nicht Leben, Sie ja auch nicht, oder?
Viele Mietinteressenten (vielleicht auch Sie?) würden zwar gerne die Provision zahlen um eine Wohnung zu bekommen. Aber da hat der Gesetzgeber wieder nicht mitgedacht und im Zuge des Wohnungsvermittlungsgesetz das schöne Wörtchen „ausschließlich“ mit eingebaut. Dies bedeutet in der Praxis, wenn Sie einen Makler mit der Mietwohnungssuche beauftragen, müssen Sie folgendes berücksichtigen bzw. verstehen:
- Der Makler darf diese Immobilie nicht bereits im Bestand haben.
- Der Makler muss diese Immobilie extra für Sie suchen und darf von dieser Immobilie nichts gewusst haben.
- Er darf diese Immobilie, die er für Sie gefunden hat nur Ihnen alleine anbieten.
Wenn dann diese Immobilie Ihnen nicht gefällt, also Sie diese nicht anmieten, darf er diese Immobilie keinem anderen Interessenten mehr anbieten. Somit ist diese Immobilie für ihn verbrannt. Somit hat der Makler Arbeit und Aufwand gehabt aber auch kein Geld verdient, dass ist wirtschaftlich unrentabel eher sogar ein totales Verlustgeschäft. Würden Sie für umsonst arbeiten? Verstehen Sie jetzt warum Sie auf immer mehr Makler stoßen die keine Suchaufträge mehr annehmen?
Es gibt deutschlandweit nur noch wenige Makler die überhaupt noch die Wohnungsvermietung machen und noch weniger, die Suchaufträge von Mietinteressenten annehmen. Ich persönlich kenne keinen einzigen und glauben Sie mir, ich kenne sehr viele Immobilienmakler deutschlandweit.
Eigentlich können Sie sich die Zeit sparen Makler mit Suchaufträgen beauftragen zu wollen. Ich sage hierzu nur, dafür können Sie sich beim Gesetzgeber für das Bestellerprinzip mit dem Wörtchen „ausschließlich“ bedanken, soviel dazu. Haben Sie jetzt das Bestellerprinzip Vermietung, verstanden?
Ich hoffe ich konnte Ihnen hier ein wenig Licht ins Dunkle zum Thema des Bestellerprinzips und den damit einhergehenden Problematiken bringen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Mietsuche.
Damit Ihre Suche auch eine richtige Happy End Story wird, schreibe ich gerade ein Buch für Mietinteressenten, welches im Dezember 2019 als kostenloses Weihnachtsgeschenk erscheinen wird. Mit diesem Buch werde ich Ihnen in Zukunft um ein vielfaches besser helfen können. Hiermit werde ich Ihnen genau das Know-how bieten das Sie für Ihre erfolgreiche Mietsuche und Anmietung benötigen.
Damit Sie Ihr Weihnachtsgeschenk 2019 nicht verpassen und weiterhin zu Immobilienthemen informiert bleiben, folgen Sie mir hier auf diesem Blog und abonnieren jetzt meinen kostenlosen YouTube Kanal „Der ImmoCoach“. Vergessen Sie dabei nicht die Glocke zu aktivieren um informiert zu bleiben wenn es neue Videos gibt und das Buch vorgestellt wird.
Wenn Sie mir folgen, bekommen Sie von mir zu allen Immobilienthemen News und Erfahrungswerte aus der Praxis. Es wird sich für Sie lohnen, versprochen – Ihr Hakan Citak – Der ImmoCoach