Deutschlands teuerster Vorleser – Deshalb ist der Notar so wichtig
Der Verkauf einer Immobilie – beziehungsweise der Kauf – ist ein kompliziertes und risikoreiches Geschäft. Viel Geld wechselt hier den Besitzer. Deshalb hat der Gesetzgeber festgelegt, dass es dafür einen neutralen Fachmann geben muss: den Notar. Wer aber den Notar aussucht, ist nicht eindeutig geregelt. Drum prüfe, wer beurkundet wird.
Erst wenn ein Notar den Kaufvertrag beurkundet hat, ist er rechtlich wirksam. Im Regelfall erstellt der Notar auch den Kaufvertrag. Jedoch bieten Profi-Makler an, einen Entwurf vom Kaufvertrag zu erstellen. Das empfiehlt sich deshalb, weil der Notar – um seine Neutralität zu wahren – weder die Bonität noch die Zuverlässigkeit der Vertragspartner prüft. Allerdings achtet er darauf, dass dem Verkäufer keine Nachteile entstehen, wenn der Käufer nicht zahlt. Hierfür erstellt er eine Urkunde, die auch als Zwangsvollstreckungstitel fungiert. So können Sie eine Zwangsvollstreckung gegen den Käufer durchsetzen. Andererseits bleibt Ihnen in solchen Fällen die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Wer bestimmt den Notar?
In Deutschland ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt, wer den Notar auswählt. In der Regel bestimmt der Käufer den Notar, denn schließlich muss er laut Gesetzgeber die Notargebühren tragen. Da aber auch Sie prüfen sollten, wen der Käufer zur Beurkundung ausgesucht hat, läuft es in der Praxis meist so, dass Verkäufer und der Käufer sich gemeinsam auf einen Notar einigen.
Der Notar schützt Sie nicht
Gelegentlich kommt es vor, dass Käufer während des Notartermins plötzlich nachverhandeln wollen. In solchen Fällen bleibt der Notar neutral und überlässt es den Vertragspartnern. Hier sollten Sie auf der Hut sein. Werden noch schwer zu durchschauende Klauseln in den Vertrag aufgenommen, kann das zu Vermögensverlusten führen. Das zu vermeiden, liegt natürlich in Ihrem Interesse. Der Notar kann in einem solchen Fall nicht beraten. Seine Aufgabe ist nur, zu beglaubigen und dafür zu sorgen, dass alles im gesetzlichen Rahmen abläuft.
Der Notar überprüft nicht die Bonität des Käufers
Sie sind also selbst dafür verantwortlich, was im Kaufvertrag steht. Deshalb sollten Sie ihn auch genau prüfen. Ist die Bonität des Käufers überprüft? Stimmt der Kaufpreis? Stimmen die Übergangsbestimmungen? Ist steuerlich alles korrekt? Muss zum Beispiel keine Spekulationssteuer gezahlt werden? Oder hat der Käufer vielleicht eine Gewährleistungserklärung Ihrerseits in den Kaufvertrag aufnehmen lassen? Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Kaufvertrag Aufgabe des Notars ist und der Käufer sich um alles kümmert.
Ein Makler wahrt Ihre Interessen
Entschließen Sie sich dazu, ohne Makler zu verkaufen, sind in der Regel mehrere Notartermine nötig, um alles zu klären und vorzubereiten. Haben Sie einen Profi-Makler an Ihrer Seite, kümmert dieser sich um die Details, sodass Sie nur zur Vertragsunterzeichnung beim Notar anwesend sein müssen. Zu diesem Termin verliest der Notar – häufig so schnell, dass man kaum mitkommt – den aufgesetzten Vertrag. Allerdings dürfen hier noch Nachfragen gestellt und sogar Änderungen im Kaufvertrag vorgenommen werden. Auch kann vor dem eigentlichen Beurkundungstermin ein Vortermin durchgeführt werden, an dem ein Vertragsvorentwurf erstellt wird und die Vertragsbestandteile unter den Parteien abgesprochen werden.
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Fotos: © Hakan Citak