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richtige Miete ermitteln

Die richtige Miete ermitteln will gekonnt sein. Gewiss haben Sie sich den bedeutsamen Schritt, Ihre Immobilie aus eigener Kraft zu vermieten, in jeder Hinsicht reiflich überlegt, auch in dieser: Ohne dass Ihnen ein kluger Maklerkopf beispringt, sind Sie wie ein Einzelkämpfer nur auf sich gestellt. Aus diesem Grunde ist Folgendes so sicher wie das Amen in der Kirche:

Sie müssen sich ausreichend lange mit dem gesamten Spektrum der Vermietung beschäftigen, um nicht den Boden unter den Füßen zu verlieren. Ansonsten kann es Ihnen möglicherweise schon durch einen einzigen Fauxpas die Beine wegziehen. In kein Fettnäpfchen, sondern in ausgewachsene Fettnäpfe könnten Sie z. B. treten, wenn es Ihnen nicht gelingt, die richtige Miete festzulegen. Dann klopft vielleicht das Gesetz an Ihre Tür – nur eine von mehreren gravierenden Konsequenzen.

Damit Sie nicht schutzlos und ganz allein auf weiter Flur stehen, sorgt Ihr methodischer ImmoCoach Hakan Citak schlüssig dafür, dass Sie sich machbarkeitsorientiert ans Werk machen können, um die richtige Miete zu bestimmen:

Die richtige Miete – wieviel kann ich verlangen?

Sollten Ihre Interessenten insgeheim „Schreck lass nach“ rufen … ist die Miete definitiv eine zu hohe. Selbst wenn sich der Betrag im gesetzlichen Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete unter Berücksichtigung des regionalen Mietspiegels und der eventuell geltenden Mietpreisbremse bewegt: Gehen Sie an die äußerste Mietpreisgrenze – während vergleichbare Immobilien zu einem geringeren Mietzins angeboten werden – kann das nicht nur seriöse Kandidaten abwimmeln, sondern sogar solche mit fragwürdiger Zahlungsfähigkeit anziehen. Nehmen Sie deshalb immer einen sorgfältigen Bonitäts-Check vor, sonst könnten Sie am Ende den schwarzen Peter in der Hand halten und sich Mietnomaden einfangen, die Sie übers Ohr hauen.

richtige Miete - Mietpreisbremse

Auch andersrum wird kein Schuh draus

Vermieten Sie unter Wert, benachteiligen Sie sich entweder selbst finanziell oder aber Ihr Spottpreis-Angebot stimmt die Suchenden misstrauisch und Ihre Immobilie wird zu Ballast, den Sie so leicht nicht mehr abwerfen können – in beiden Fällen ein echtes Verlustgeschäft.

Wie berechnet man eine Miete?

Zunächst einmal definieren Sie die Kaltmiete anhand der korrekten Wohnflächenberechnung. Zur Wahrung des Gesetzes müssen Sie nun herausfinden, bei welchem Betrag sich die ortsübliche Vergleichsmiete eingependelt hat. Hierzu nehmen Sie Einsicht in den für Ihre Stadt oder Gemeinde geltenden Mietspiegel, der Ihnen Auskunft darüber erteilt, welche Mieten für ähnliche Immobilien verlangt werden. Achten Sie dabei darauf, für die richtige Miete nur solche Objekte zum Vergleich heranzuziehen, die sich in Art und Größe, Ausstattung, im energetischen Level, Modernisierungszustand und der Lage ähneln.

Haben Sie die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Durchschnitt der zugrunde gelegten Mieten errechnet, erlaubt Ihnen die Rechtsprechung lediglich, maximal 20 % über dieses Ergebnis zu gehen. Aber – wie bereits oben erwähnt – prüfen Sie bitte gewissenhaft, ob Sie diesen Prozentsatz auch wirklich ausreizen und 120 % tatsächlich die richtige Miete nennen können – oder ob Sie damit Schiffbruch erleiden.

Apropos „Schiffbruch“: Wer mehr als 50 % auf die Vergleichsmiete schlägt, kann wegen Mietwuchers geahndet werden. Bei jeder erwischten Überziehung blühen horrende Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen. Damit hätten Sie ganz offensichtlich nicht die richtige Miete, sondern sogar eine unhaltbare angesetzt.

Die richtige Miete – es gibt eine Stopptaste für angespannten Wohnungsmarkt …

und zwar in Form der seit 2015 verbindlichen Mietpreisbremse, die für etwa zwei Drittel aller Neuvermietungen in solch einem Gebiet zu beachten ist. Hier liegt die Obergrenze bei höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Befindet sich Ihre Immobilie in einem derartigen Ballungsraum und überschreiten Sie diese Quote, rückt die richtige Miete in weite Ferne, denn auch in diesem Fall erwarten Sie Geldbußen sowie sogar Rückzahlungen an Ihren Mieter.

Die richtige Miete – wann müssen Sie nicht auf die Mietpreisbremse treten?

Das ist genau dann der Fall,

  • wenn Ihre Immobilie unter die Kategorie „Neubau“ fällt,
  • falls Sie nach einer umfassenden Modernisierung erstvermieten, sprich: Ihre Investition mehr als 1/3 von dem beträgt, was für eine vergleichbare Neubauwohnung zu zahlen wäre,
  • sollten Sie andere Modernisierungen durchführen oder vor bis zu drei Jahren vorgenommen haben: Dann dürfen Sie pro Jahr bis zu 11 % der Kosten auf Ihren Mieter umlegen – trotz Mietpreisbremse. Daraus ergibt sich eine neue reguläre Miete, die selbst nach Amortisierung Ihres Kapitalaufwandes Bestand hat,
  • sofern Mieten vor Einführung der Mietpreisbremse oberhalb der 10-Prozent-Schwelle veranschlagt wurden. Eine Reduzierung ist dann gesetzlich nicht notwendig.

Jetzt wissen Sie ganz genau Bescheid und können guten Gewissens sowie ausführlich informiert Ihre richtige Miete festsetzen.

Oder? Kommt es Ihnen – wenn Sie zusätzlich an all die anderen komplexen Aspekte der Vermietung denken – so vor, als könnten Sie sich sehenden Auges in den Abgrund stürzen?

Sie müssen sich ja nicht nur um die richtige Miete kümmern, sondern auch um den wirklich passenden Mieter, klug geplante Besichtigungen, einen hieb- und stichfesten Mietvertrag, ein tadelloses Übergabeprotokoll und so weiter und so fort. Erschwerend hinzu kommen all die juristischen Finessen, die Ihnen an jeder Ecke sowie an jedem Ende des Vermietungsprozesses unweigerlich begegnen werden.

Warum begeben Sie sich nicht in gute Hände? Dazu müssen Sie keinen Profi beauftragen.

Nein. Sie schauen einfach nur Ihrem beschlagenen ImmoCoach Hakan Citak über die Schulter. Er bricht für Sie gekonnt die Lanze

Sie nehmen auf einer Skala von eins bis zehn die 10: das Nonplusultra?

Eine gute Entscheidung, denn: Genau dies bietet Ihnen Ihre unvergleichliche Online Akademie. Ihr Master-Online Kurs Immobilie selbst vermieten holt alles aus Ihnen heraus und nach nur 9 geschätzten Stunden – nach lediglich einem einzigen Wochenende – laufen Sie zur Bestform auf: Sie überzeugen mit solch einer bravourös hingelegten Vermietung, dass nicht wenige Makler vor Neid erblassen könnten.

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