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Meine Immobilie Im Erbschaftsfall – Die Last Des Abschieds Und Auch Die Des Nachlasses?

Meine Immobilie im Erbschaftsfall – die Last des Abschieds und auch die des Nachlasses?

Meine Immobilie im Erbschaftsfall

Wenn die Eltern oder auch ein nahestehender Verwandter versterben, ist da – zumindest in den meisten Fällen – zunächst die tiefe Trauer über den Verlust des geliebten Menschen, die bewältigt werden muss und übermächtig sein kann. Erinnerungen an gelebte Momente kommen hoch, Sehnsucht stellt sich ein und gerade als Kind fühlt man sich alleine gelassen und hilflos gegenüber den gesamten Gefühlen, die einen übermannen, während das eigene Leben beruflich wie privat weiterläuft. Doch das alles muss irgendwie zwischenzeitlich ad acta gelegt werden, da der Nachlass geregelt werden muss.

Im Falle eines geerbten Immobilienvermögens, das nicht zu Lebzeiten, sondern erst mit dem Ableben vermacht wird, stellt sich die alles entscheidende Frage:

„Soll ich mein neues Eigentum verkaufen? Es besser vermieten? Oder möchte ich es für mich bzw. meine Kinder behalten?“

Sind die Geschwister zu gleichen Teilen bevorteilt, bildet sich darüber hinaus eine Erbengemeinschaft, die mitunter kompliziert sein kann. Wenig, schlechter oder gar kein Kontakt macht die Kommunikation schwierig. Sind Brüder und Schwestern im harmonischen Einklang, können die Ansichten über das Verfahren mit dem neuen Besitz trotzdem gänzlich unterschiedlich sein.

Ein jeder befindet sich vielleicht in einer ganz anderen Situation. Der eine ist geschieden und solo, der andere verheiratet, es gibt Kinder oder auch keine, der Bruder besitzt z. B. bereits ein eigenes Zuhause, die Schwester wiederum wohnt zur Miete etc. Und selbst, wenn das „Kind“ als Alleinerbe eingesetzt wird, steht es vor der Entscheidung, wie es mit dem Erbe – je nach persönlicher Lebenslage – verfahren soll:

Die Übernahme

Hier sollten Sie sich prüfen, ob diese tatsächlich für sie Sinn macht, inwieweit Sie Sanierungsmaßnahmen zu stemmen haben u. s. w. und ob Sie im Falle von Miterben diese auch auszahlen können.

Die Vermietung

Diese bedeutet, dass Sie alleine oder innerhalb der Erbengemeinschaft komplett für die Immobilie zuständig sind – das betrifft die Instandhaltung genauso wie den Umgang mit den Mietern und nicht auszuschließenden Ärgernissen wie unpünktliche Mietzahlungen etc.

Der Verkauf

Damit ist das Erbe endgültig verloren. Aber: Durch den Erlös können Sie es problemlos aufteilen bzw. haben liquide Mittel zur Hand, sich Ihre Wunschträume zu erfüllen. Und: Sanierungsmaßnahmen obliegen nicht mehr Ihrer Verantwortung.

Wenn Sie ausführliche Hintergrundinformationen zu diesem weitgestreckten Thema und auch Entscheidungshilfen benötigen, können Sie kostenfrei den detaillierten Ratgeber „Meine Immobilie im Erbfall“ downloaden.

Ratgeber Die Immobilie im Erbfall