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Wieviel Provision Bekommt Ein Makler Beim Verkauf?

Wieviel Provision bekommt ein Makler beim Verkauf?

Wieviel Provision bekommt ein Makler beim Verkauf?

In diesem Vekäufertipps Blogbeitrag lernen Sie wieviel Provision ein Immobilienmakler beim Immobilienverkauf bekommt, falls Sie einen Makler mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen möchten.

Herzlich willkommen auf meiner Blogseite von Der ImmoCoach! 

Wenn Sie Ihre Immobilie ohne Makler selbst verkaufen möchten, dann sind Sie hier genau richtig. Ich möchte das Privatverkäufer, die eigene Immobilie so schnell wie möglich und mit dem besten Ergebnis verkaufen können, ohne dabei Stress sowie Zeit- und Vermögensverluste machen zu müssen.

Wenn Sie also Ihr eigener Profimakler werden möchten, dann folgen Sie mir hier auf diesem Blog, oder abonnieren jetzt kostenlos meinen YouTube Kanal „Der ImmoCoach“ und vergessen dabei nicht die Glocke zu aktivieren um somit „up to date“ zu bleiben. Folgen Sie meinen Tipps für Privatverkäufer um Fehler beim Immobilienverkauf zu vermeiden.

Wieviel Provision bekommt ein Makler beim Verkauf?

Viele glauben, der Makler bekommt seine Provision beim Verkauf immer vom Käufer.   Das ist falsch, bzw. nicht ganz richtig!!!

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Was kostet nun ein Makler und wie sieht es im bundesweiten Vergleich aus?

Sofern beim Verkauf einer Immobilie ein Immobilienmakler beauftragt wird, ist auch ein Erfolgshonorar für seine Tätigkeit fällig. Bundesweit gibt es unterschiedliche Aufteilungsmodelle hierfür.

In einigen Bundesländern ist es üblich, dass der Käufer die Provision trägt, wie z.B. in Hamburg, Bremen, Hessen sowie Berlin und Brandenburg. In anderen Bundesländern wiederum findet eine Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer statt.  Wobei es mittlerweile teilweise auch üblich geworden ist, dass der Verkäufer die gesamte Provision übernimmt.

Denn das Bestellerprinzip wird auch für den Immobilienverkauf kommen, davon bin ich überzeugt!

Wieviel ist nun zu zahlen? Hier die Höhe der Provision beim Verkauf:

Die Höhe des Maklerhonorars ist gesetzlich noch nicht geregelt. Generell fällt immer ein prozentualer Anteil des Verkaufspreises bei der erfolgreichen Vermittlung an.

Traditionell gibt es Regionen, in denen ein höherer Provisionssatz genommen wird als in anderen Bundesländern. Dies ist inzwischen nach Bundesländern aufgeschlüsselt. 

So ergeben sich folgende Provisionssätze: In Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein‐Westfalen, Rheinland‐Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen‐Anhalt, Schleswig‐Holstein, Thüringen fällt eine Maklerprovision in Höhe von 6,00% (7,14% inkl. MwSt.) an. Hier gibt es eine Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer von jeweils 3,00% (3,57% inkl. MwSt.).

In Berlin sind es 6,00% (7,14 inkl. MwS.), hier übernimmt der Käufer die volle Provision.

In Bremen und Hessen sind es 5,00 % (5,95 inkl. MwSt.), auch hier zahlt nur der Käufer.

In Hamburg fallen 5,25 % (6,25 inkl. MwSt.) an, die auch vom Käufer getragen werden. In Mecklenburg‐Vorpommern sind es 5,00 % (5,95 inkl. MwSt.), hier übernimmt der Verkäufer 2,00 % (2,38 inkl. MwSt.) und der Käufer 3,00 % (3,57% inkl. MwSt.), hier findet somit wieder eine Aufteilung des Maklerhonorars statt.

Wenn Sie meine Provisionsliste mit der genauen Aufschlüsselung haben möchten, klicken Sie bitte auf den folgenden Link der-immocoach.de/maklercourtage/  und laden sich diese als PDF-Datei runter. Da die Provisionssätze gesetzlich NOCH nicht geregelt sind, kann man diese grundsätzlich mit dem Makler auch aushandeln. 

Hier ist allerdings Vorsicht geboten!

Und hier müssen Sie bei Lockangeboten genau, aber wirklich genau hinschauen z.B. bei so Werbesprüchen, wie:“für Verkäufer kostenlos“. 

Lassen Sie mich erklären warum…

Es ist z.B. in Köln, Düsseldorf, Bonn etc. also in Nordrhein‐Westfalen eigentlich üblich, dass der Verkäufer 3% und der Käufer 3% zzgl. MwSt. übernehmen. Es kommt vor, dass ein Makler nicht in der Lage ist, Ihnen seine Dienstleistung genau zu erklären und  dabei direkt einknickt, wenn Sie z.B. sagen: „Ich möchte aber keine Provision zahlen“.

Wenn dieser Makler dann den Auftrag für Sie dennoch kostenlos annimmt,  im Gegenzug aber einfach die Aussenprovision höher ansetzt als üblich z.B 4, 5, oder sogar 6% zzgl. MwSt., um eben trotzdem an seine Gesamtprovision zu kommen … was meinen Sie? 

Fragen Sie sich doch mal bitte selbst, wenn dieser Makler noch nicht einmal seine eignen Interessen bei Ihnen durchsetzen kann. Ihnen also seine Dienstleistung nicht mal verkaufen kann. Kann dieser beim Käufer überhaupt Ihre Interessen vertreten, kann dieser Ihre Immobilie überhaupt gut und zu einem sehr guten Preis verkaufen? Fragen Sie sich das bitte einmal selbst. Was ist das für ein Makler? Und wie sieht wohl eine Dienstleistung aus, die er Ihnen eigentlich schuldet?

Ist es vielleicht ein Verkäufer, der nicht verkaufen kann?  ☺

Ich habe mal eine Pro und Contra Aufstellung der unterschiedlichen Provisionsmodelle aufgeschrieben, die ich Ihnen gerne zur Verfügung stelle,  damit Sie einen besseren Überblick zu den unterschiedlichen Provisionsmodellen bekommen. 

Wenn Sie diese Vor- und Nachteile Liste herunterladen möchten, klicken Sie bitte auf den folgenden Link der-immocoach.de/maklercourtage/  und laden sich diese als PDF-Datei runter.

Schon durchgelesen? Verstanden, was ich damit meine?

Noch mal kurz zusammengefasst, es gibt also auch abweichende Regelungen wie: Der Käufer übernimmt die gesamte Provision, dies ist meiner Meinung nach die schlechteste Variante die man wählen kann.

Im herkömmlichen Modell der Provisionsaufteilung von 3,57% + 3,57% zwischen Verkäufer und Käufer steht der Makler eigentlich in einem Interessenkonflikt.

Denn bei diesem Modell darf er sich nicht in die Kaufpreisverhandlung einmischen, was in der Praxis allerdings häufig missachtet wird.

Er darf lediglich den Verkäufer und Käufer zusammenführen, die dann selbst untereinander den Preis aushandeln. Wenn der Makler sich doch in die Kaufpreisverhandlung einmischen sollte und beide Interessen vertritt läuft er Gefahr der unzulässigen Doppeltätigkeit so würde der Makler seinen Provisionsanspruch verwirken. Hierzu gibt es z.B. ein interessantes Urteil im Oberlandesgericht Karlsruhe, wo der Makler seine gesamte Provision verloren hat.

Dann gibt es noch z.B. die reine Innenprovision

Im Jahr 2015 wurde bereits für Vermietungen das sogenannte Bestellerprinzip eingeführt und es ist davon auszugehen, dass das Bestellerprinzip auch auf den Verkauf von Immobilien ausgedehnt werden könnte. Die Grünen und die SPD wollen dies ja bereits mit einer Deckelung von 2% inkl. MwSt. einführen. Ich glaube, dass es zum Bestellerprinzip auf bei Verkaufsimmobilien kommen wird, ich glaube aber nicht daran dass es keine Deckelung bei der Provision Verkauf geben wird. Genau aus diesem Grund zeichnet sich mittlerweile der Trend der reinen Innenprovision (Verkäuferprovision) ab. Je nach Immobilie, werden hier 4-6% zzgl. MwSt. vereinbart. Aufgrund von sehr vielen Vorteilen für den Verkäufer und Makler gehen immer mehr zu diesem Modell über, unter anderem auch um den Verkäufer voll umfänglich vertreten zu können. Dabei profitiert der Verkäufer ganz klar von höherer sowie qualifizierterer Nachfrage nach seiner Immobilie, einer schnelleren Vermittlung und der reinen Vertretung seiner eigenen Interessen. Der Makler, der mit der reinen Innenprovision arbeitet steht somit in keinem Interessenkonflikt, da er rein die Interessen des Verkäufers vertritt, da der Eigentümer, also Sie, sein einziger Auftraggeber ist.

Es gibt 7 gravierende Vorteile für alle Beteiligten die für dieses Provisionsmodell beim Immobilienverkauf sprechen:

  1. Immobilie hebt sich von den anderen Anzeigen ab.
  2. Mehr Anfragen.
  3. Keine Irritationen wegen 14-tägigem Widerrufsrecht für Kaufinteressenten.
  4. Weniger Preisverhandlungen.
  5. Bessere Finanzierung für den Käufer.
  6. Ein Vertragspartner.
  7. Richtige Interessenvertretung für Verkäufer

So, nun haben Sie die Qual der Wahl der Provisionsvereinbarung, falls Sie doch einen Makler einschalten möchten.

Wenn Sie einen Makler beauftragen, müssen Sie Ihn darauf ansprechen was er verlangt und welche Dienstleistung Sie im Gegenzug von Ihm erhalten.

Was macht er genau um Ihnen beim Verkauf Ihrer Immobilie zu helfen? 

Schauen Sie sich bitte diesen Makler ganz genau an. 

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim Verkauf und die Auswahl des richtigen Maklers, falls Sie in Betracht ziehen einen Makler engagieren zu wollen. 

Wenn Sie den Verkauf doch lieber selbst in die Hand nehmen möchten, dann sollten Sie allerdings bei Ihrem Privatverkauf auch nicht unbedingt blauäugig dran gehen.

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Sie bekommen von mir meinen funktionierenden Fahrplan aus der Praxis. Es wird sich für Sie lohnen, versprochen – Ihr Hakan Citak – Der ImmoCoach