Immobiliengutachter – wird er beim Verkauf benötigt? Sie beschäftigen sich mit dem Thema privater Immobilienverkauf? Dabei stoßen Sie sicherlich auf zahlreiche unterschiedliche Begrifflichkeiten, die den eh schon mühseligen Verkaufsprozess zu einer echten Herausforderung machen.
Im Verlaufe dessen sehen Sie den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr, deswegen sind Sie hier genau richtig, denn: Ihr ImmoCoach Hakan Citak wird Sie routiniert vom Holzweg abbringen und auf die richtige Fährte führen, indem er Ihnen alles rundum das Thema „Immobilien Gutachter “ ausführlich erläutert – ganz ohne jedes Fachchinesisch.
Immobiliengutachter – was genau ist seine Aufgabe und wann kommt er zum Einsatz?
Er prüft Ihre Immobilie auf Herz und Nieren, um anschließend die von ihm registrierten wertmindernden sowie wertsteigernden Faktoren in einem Wertgutachten festzuhalten. Dieses ist – je nach Immobiliengutachter – gerichtsfähig und hat auch vor Behörden Bestand. Die Anerkennung durch die Justiz benötigen Sie beispielsweise
- bei Vermögensstreitigkeiten wie etwa im Falle einer Scheidung oder Erbangelegenheit
- zur Vorlage beim Fiskus
- als Entscheidungsgrundlage für den Ankauf von Immobilien
- innerhalb einer Zwangsversteigerung
- zur Feststellung Ihres Betriebsvermögens
Gutachter Immobilien – die Kosten
Für die Arbeit des Gutachters müssen Sie Gebühren entrichten, deren Höhe unterliegt allerdings keiner Gebührenordnung. Die Faustregel lautet: Klettert der erwartete Verkehrswert nach oben, steigen auch die Kosten für das Wertgutachten.
In Verbindung mit der Tatsache, dass Immobiliengutachter als Berufsbezeichnung nicht geschützt ist – und sich dementsprechend Hinz und Kunz auch ohne Qualifikation so nennen dürfen – sollten Sie bei der Wahl große Vorsicht walten lassen und
- Einsicht in entsprechende – z. B. von der IHK, der Architektenkammer oder anderen Verbänden ausgestellte – Tätigkeitsnachweise fordern
- Entsprechende Ausbildung zum Immobiliengutachter nachweisen lassen
- sowie sich im Vorfeld verlässlich auf die Kosten einigen.
Andernfalls könnten Sie eine böse Überraschung erleben und Ihr Geld für nichts und wieder nichts verpulvern.
Immobiliengutachten versus Immobilienbewertung – das sind zwei Paar Stiefel
Beide Wege führen zur Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie. Ganz abgesehen davon, dass Sie in einen „Gutachter Immobilien“ im Gegensatz zur kostenlosen Immobilienbewertung investieren müssen, haben Sie – aufgrund der höheren Anforderungen und des damit verbundenen Aufwandes – meist mit zwei bis vier Wochen Wartezeit bis zur endgültigen Erstellung des Wertgutachtens durch einen Immobiliengutachter zu rechnen.
- Muss kein Zwist bezüglich des Immobilienverkaufs bei einer Gerichtsverhandlung ausgetragen werden – Sie verkaufen Ihre Immobilie z. B. innerhalb einer Erbengemeinschaft und alle Eigentümer sind sich einig – dann genügt ein freier „Gutachter Immobilien“ oder auch ein erfahrener Makler, der Ihr Wertgutachten quasi nur für den Hausgebrauch – nichtsdestotrotz aber aussagekräftig und marktgerecht – anfertigt. Dieses reicht ebenso völlig aus, wenn Sie Ihren Käufern gegenüber Selbstsicherheit und Kompetenz beweisen wollen – übrigens eine ausgesprochen verkaufsfördernde Maßnahme. Darüber hinaus ist eine solche Immobilienbewertung unabdingbar, um auch wirklich den bestmöglichen Kaufpreis auf Ihrem Konto verbuchen zu können – wie Sie weiter unten noch erfahren werden. Aber: Im Rechtswesen und vor Behörden hat ein derartiges Wertgutachten keine Gültigkeit.
- Muss es hingegen rechtmäßig sein, kommen öffentlich bestellte, vereidigte – und von der IHK als dahingehend zertifizierte – Gutachter ins Spiel. Auf der Webseite der IHK finden Sie einen geeigneten Experten aus Ihrer Region.
- Ein für sämtliche Behörden rechtsgültiges und somit das werthöchste Immobiliengutachten erfolgt durch einen staatlich anerkannten Immobiliengutachter, der nicht nur ebenfalls ein Zertifikat der IHK besitzt, sondern darüber hinaus von der jeweiligen Landesbehörde kontrolliert wird.
Gutachter Immobilien – so gestaltet sich ein Verkehrswertgutachten
Der Umfang macht im Großen und Ganzen ca. 20 bis 30 Seiten aus. Auf diesen werden die Kalkulationen inklusive umfänglicher Begründung in Schriftform, wie es zu dem angesetzten Verkehrswert gekommen ist, erfasst. Benötigen Sie kein gerichtsfestes Gutachten, können Sie bei einem „Verkehrswertgutachten“ auch ein Kurzgutachten oder eine Stellungnahme zum Verkehrswert auf vielleicht nur 2 bis 3 Seiten zu einem wesentlich günstigeren Preis bestellen.
Je nach Art Ihrer Immobilie, Zielsetzung und Nutzung richtet sich der „Gutachter Immobilien“ nach dem Vergleichswert-, dem Ertragswert-
bzw. dem Sachwertverfahren.
Beispielsweise kommt das Ertragswertverfahren nicht in Frage, wenn Sie Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung selbst nutzen. Besitzen Sie ein Grundstück, ist wiederum der Einsatz des Sachwertverfahrens keine Option. Zur Berechnung eines Durchschnittswertes werden die Verfahren bisweilen auch miteinander kombiniert.
Immobiliengutachter und Immobilienmakler im Vergleich
Während beim Immobilienkauf die Bewertung der Immobilie von der finanzierenden Bank vorgenommen wird, hat der Verkauf Ihrer Immobilie einen Pferdefuß: den Marktwert. Wird dieser unrealistisch, also zu hoch bzw. zu niedrig angesetzt, kann dies Ihren Verkaufserfolg sabotieren. Ein Makler ist Kenner der Materie und verfügt über Erfahrungen aus vergangenen Verkäufen. Zudem bedient er sich des Vergleichswertverfahrens, das nicht nur in der Rechtsprechung, sondern zudem in der Praxis hohes Ansehen genießt – da es sich einfacher als die beiden anderen Methoden händeln lässt und auch deutlich zuverlässiger im Ergebnis ist.
Unter der Voraussetzung, dass ordentliche Vergleichsmöglichkeiten bestehen, ermittelt der Makler einen an der Realität orientierten Marktwert und gleichzeitig auch, welchen Preis Käufer überhaupt zahlen würden, denn nur so viel ist Ihre Immobilie auch – laut der Maxime am Markt – tatsächlich wert. Aus diesem Grunde ist er meist besser in der Lage, den akkuraten Marktwert zu bestimmen als ein Immobiliengutachter.
Des Weiteren nimmt Ihnen ein Immobiliengutachter die Mammutaufgabe des Verkaufs nicht ab. Ein Makler, der etwas auf sich und seine Arbeit hält, hingegen schon – und zwar komplett. Seine Bewertung wird von Gerichten und Behörden zwar nicht anerkannt, wenn Sie dies aber nicht brauchen, ist der Vollprofi-Makler garantiert die beste Wahl. Und die Immobilienbewertung erfolgt akkurat sowie – als weiterer Pluspunkt – kostenlos.
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