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Immobilienmakler beauftragen

Im Prinzip stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Auswahl, Ihre Immobilie an Ihren zukünftigen Mieter zu bringen:

Die Privatvermietung:

Diesen Alleingang haben Sie sich in der Online Akademie ausführlich erarbeitet und anhand des Leitfadens „Privatvermietung vs. Immobilienmakler“ einen direkten Vergleich zum Einschalten eines Vermittlers ziehen können.

Mehrgleisig fahren:

Sie erteilen einem oder mehreren Makler(n) Allgemeinaufträge und halten sich die Option frei, Ihre Immobilie selbst zu vermieten.

Der Alleinauftrag:

Mit diesem betrauen Sie exklusiv nur einen Makler für einen gewissen Zeitraum. 

Zwei dieser Varianten sind definitiv zielführender. Die eine ist Ihre Vermietung auf eigene Faust. Welche nun ist die andere?

Der Allgemeinauftrag?

Bei diesem kommen wie gesagt ein bzw. mehrere Makler ins Spiel – bei gleichzeitiger Option, Ihre Immobilie selbst weiterhin zu vermarkten. Schlagen Sie diese Richtung ein, gestatten Sie jedem beauftragten Makler lediglich, Ihre Immobilie mit anzubieten, mehr nicht. Sie können keinen zu etwas verpflichten. Auch wird sicherlich keiner etwas für das Marketing und vermietungsfördernde Maßnahmen ausgeben, da immer die Befürchtung besteht, dass ein anderer Makler oder Sie persönlich schneller sind – was unnötig herausgeschmissenes Geld bedeuten würde. 

Das einzige, was Sie von einem derart bestellten Makler erwarten können, ist vielleicht eine lieblos zusammengebastelte Onlineanzeige auf den gängigen Immobilienbörsen.

Wenn überhaupt. 

Dann werden Sie aber feststellen müssen, dass Ihre Immobilie mehrfach auf denselben Portalen angeboten wird – teilweise mit unterschiedlichen Flächen und Preisangaben. Was meinen Sie, wie wirkt sich das auf die echten Mietinteressenten aus, die den Markt ganz genau beobachten? 

Es stellt sich deshalb die Frage: 

Welcher vernünftige, professionell arbeitende Makler macht so etwas mit? Ganz einfach: keiner! Denn nur Makler, die sonst nicht engagiert werden, nehmen derartige Allgemeinaufträge an. Wollen Sie solchen Vermittlern Ihren vermutlich größten Vermögensbesitz anvertrauen?

Oder …

lieber den Alleinauftrag in Anspruch nehmen?

Mit diesem beauftragen Sie den Makler exklusiv, zumindest für einen definierten Zeitraum, der frei verhandelbar ist. In der Regel sind hier Vertragszeiten von sechs bis zwölf Wochen üblich, in denen er die Pflicht übernimmt, sich intensiv um die Vermarktung Ihrer Immobilie zu kümmern – und Ihnen sicherlich noch mindestens eine Leistungsgarantie drauflegen wird. Dabei können Sie ihm auch einiges abverlangen – z. B., dass er mit einem gewissen Marketingbudget in Vorleistung gehen wird. Das Einzige, wozu Sie sich im Gegenzug verpflichten müssen ist, keine weiteren Makler einzuschalten und sämtliche privaten Vermietungsaktivitäten einzustellen. Der Makler hat dadurch eine Planungssicherheit und kann sich nun intensiv und gelungen um die Vermarktung Ihrer Immobilie kümmern. 

Schlussfolgerung

Von den drei oben genannten Varianten ist die Beauftragung mehrerer Makler die ungünstigste für Ihr Vorhaben. Denn einerseits haben Sie überhaupt keine Kontrolle mehr darüber, wo Ihre Immobilie überall inseriert und wem sie alles angeboten wird. Die Erteilung eines Allgemeinauftrages bedeutet für Sie, kein Recht auf eine vernünftige Leistung zu haben und sich eventuell sogar mit sehr vielen blödsinnigen Besichtigungsterminen herumschlagen zu müssen. 

Nehmen Sie also das Projekt „Immobilienvermietung“ selbst in die Hand oder beauftragen Sie den richtigen Makler exklusiv. Welche der beiden letzten Möglichkeiten Sie wählen, müssen Sie für sich selbst entscheiden.